Anforderungen

Als Tagesmutter/-vater betreuen Sie vier bis sechs Kinder vom Babyalter bis zu 16 Jahren, je nach Bundesland, bei sich zu Hause.

Als Tagesmutter/-vater betreuen Sie vier bis sechs Kinder vom Babyalter bis zu 16 Jahren, je nach Bundesland, bei sich zu Hause.

Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung auf allen Ebenen – sprachlich, motorisch, geistig, emotional –und ermöglichen soziales Lernen. Im strukturierten Tagesablauf erwerben die Kinder vielfältige Alltagskompetenzen. Ihr Zuhause ist kindgerecht ausgestattet und bietet Platz für die Betreuung von mindestens zwei Kindern.

Tagesmütter/-väter arbeiten pädagogisch selbstständig und halten sich dabei an vorgegebene Standards. Sie arbeiten auf Grundlage des bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlans für elementare Bildungseinrichtungen.

Tagesmütter und -väter haben viele Vorteile in ihrem Job. Es gelingt ihnen, Familie und Beruf gut zu vereinbaren, da sie ihre eigenen Kinder in der Gruppe mit betreuen können, so qualitätsvolle Zeit gemeinsam verbringen und sich zusätzliche Betreuungskosten sparen.

Die unterschiedlichen Trägerorganisationen bieten Ihnen als Tagesmutter oder -vater eine fixe Anstellung und sind zuständig für die Vermittlung Ihrer Betreuungsplätze. Die Träger verstehen sich als Partner der öffentlichen Hand und arbeiten eng mit den Behörden zusammen.

Voraussetzungen für die Bewilligung sind:

  • Pflichtschulabschluss
  • Volljährigkeit
  • Physische und psychische Eignung
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Gesundheitsattest
  • Kindgerechte Wohnverhältnisse (als Tagesmutter/-vater im eigenen Haushalt)
  • Ausbildung zur/zum Tagesmutter oder -vater

Haltung als Tagesmutter/-vater:

  • Soziale Kompetenz und Bereitschaft zur Selbstreflexion
  • Offenheit gegenüber unterschiedlichen Familien- und Erziehungsformen
  • Wertschätzender Umgang mit unterschiedlichen Kulturen
  • Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes

Freiberufliche Tagesmütter/-väter

31 % der Tagesmütter/-väter sind freiberuflich tätig, nahezu alle davon im Bundesland Niederösterreich. Das Hilfswerk Niederösterreich bildet die Tagesmütter/-väter nach dem Curriculum des Bundesministeriums aus, begleitet die Tagesmütter/-väter in der Vermittlung, stellt die Tagesmütter/-väter jedoch nicht an.

  • Ausbildung zur/zum Tagesmutter/-vater nach Bundesvorgabe
  • Vermittlungstätigkeit durch einen Träger (Hilfswerk Niederösterreich)
  • Verrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen den Tagesmüttern/-vätern und den Eltern
  • Genehmigung der Räumlichkeiten ist nicht erforderlich

Absicherung durch Anstellung

In Österreich sind 69 % aller Tagesmütter/-väter bei einem Verein bzw. einer gemeinnützigen Betriebs GmbH angestellt. Sie sind somit sozialversichert, beziehen Urlaubs- und Weihnachtsgeld und erhalten ihr Gehalt laut Mindestlohntarif pro Kind und betreuter Stunde. Das Gehalt beträgt bei einer Vollauslastung (4 Kinder je 40 Stunden pro Woche) brutto rund € 2.855,–(Stand 2025). ElementarpädagogInnen erhalten einen 20%igen Zuschlag pro Kind pro Betreuungsstunde.

Hinzu kommt die Verpflegungspauschale. Diese wird unterschiedlich gehandhabt. In einigen Bundesländern wird diese Pauschale direkt vom Arbeitgeber bei den Eltern eingehoben und mit dem Gehalt als Aufwandsentschädigung ausbezahlt. In anderen rechnen die Tagesmütter/-väter selbst mit den Eltern das konsumierte Essen ab.

Besondere Modelle – Betriebstagesmütter/-väter

Betriebstagesmütter und -väter arbeiten in den Räumen eines Unternehmens. Die Räumlichkeiten für die Betreuung stattet das Unternehmen kindgerecht und komplett aus.

Betriebstagesmütter und -väter betreuen Kinder bis zu 16 Jahren, je nach Bundesland,  hauptsächlich aber vom Babyalter bis vier Jahre, da meist WiedereinsteigerInnen des Unternehmens dieses Angebot in Anspruch nehmen.

Sie betreuen die Kinder in einer kleinen Gruppe und damit in einer familienähnlichen Situation.

Die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung durch Betriebstagesmütter und -väter liegt beim jeweiligen Bundesland.

Kinderbetreuung kann in Kärnten, Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg und Tirol unter bestimmten Voraussetzungen in geeigneten Räumlichkeiten des Unternehmens erfolgen.

Besondere Modelle – Gemeindetagesmütter/-väter

Gemeindetagesmütter und -väter arbeiten in den Räumen der Gemeinde. Diese können im Gemeindeigentum oder angemietet sein und werden kindgerecht ausgestattet.

Gemeindetagesmütter und -väter betreuen Kinder bis zu 16 Jahren, je nach Bundesland.

Sie betreuen die Kinder in einer kleinen Gruppe und damit in einer familienähnlichen Situation.

Die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung durch Gemeindestagesmütter und -väter liegt beim jeweiligen Bundesland.

Diese Betreuungsform kann nur in jenen Bundesländern angeboten werden, in welchen sie im Landesgesetz verankert ist (zB Steiermark).